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Revision im Mordprozess Valeriia (9)

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Der Mord an der kleinen Valeriia sorgt weiter für juristische Auseinandersetzungen. Obwohl das Landgericht Chemnitz am 31. Januar einen 37-Jährigen verurteilt hat, ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Die Verteidigung des Verurteilten hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Eine Sprecherin des Landgerichts Chemnitz bestätigte dies auf Anfrage der dpa. Die nähere Begründung der Revision muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils erfolgen. Danach liegt die Entscheidung beim Bundesgerichtshof.

Die Tat

Das Landgericht Chemnitz hatte den Moldawier wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer lockte der Mann die neunjährige Valeriia am Morgen des 3. Juni 2024 in Döbeln in sein Auto. Anschließend fuhr er mit ihr in ein Waldgebiet und erstickte sie dort in einem Schlammloch.

Das Motiv

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Mann das Mädchen heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet hat. Er wollte damit seine Ex-Partnerin, die Mutter des Kindes, bestrafen. Die Trennung habe ihn tief verletzt, so das Gericht.

Das Urteil

Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Diese Entscheidung bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen ist. Damit folgten die Richter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte hingegen auf Totschlag plädiert. Mit der eingelegten Revision könnte das Urteil nun überprüft werden. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob Verfahrensfehler vorliegen oder ob das Urteil Bestand hat. (mit dpa)