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Prozessauftakt Amokfahrer: Angeklagter entschuldigt sich nicht persönlich

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Die Amokfahrt von Leipzig. Knapp 6 Monate nach der schrecklichen Tat am 4. Mai 2026 hat - ebenfalls an einem Montag - am Landgericht Leipzig der Prozess gegen den Todesfahrer Jeffrey K. (34) begonnen. Der erste Verhandlungstag dauerte nur gut eine halbe Stunde. Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob verlas zunächst die Anklage. Anschließend wurde dem Angeklagten die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Sein Verteidiger Malte Heise gab daraufhin eine etwa 10-minütige Erklärung ab.

So verhielt sich der Angeklagte

Als K. um 8.06 Uhr in den größten Saal (115) des Landgerichts geführt wird, herrscht eine fast schon gespenstische Stille. Unterbrochen nur ab und zu vom Blitzlichtgeräusch der Kameras und den Schritten des Angeklagten sowie des Justizvollzugsbeamten, der ihn an seinen Handschellen haltend zur Anklagebank führt. Der gelernte Koch (zuletzt Hausmeister und arbeistlos) ist mit einem weiß-grauen Kaputzenpulli und dunklen Hosen bekleidet, dazu weiße Sneakers. Sein Kopf ist fast kahlrasiert, er hat einen Vollbart, dazu trägt er eine eine Brille. Nachdem ihm die Handschellen abgenommen worden sind, begrüßt er seinen Verteidiger mit einem freundlichen Handschlag. 

Das Blitzlichtgewitter und die Videoaufnahmen der zahlreichen Journalisten lässte er scheinbar teilnahmslos über sich ergehen. Dabei versteckt er sich in keinster Weise. Er wirkt gefasst. Oder teilnahmslos. So genau kann man das nicht sagen. Während die Anklage verlesen wird, schaut er, den Blick leicht nach unten gesenkt, nahezu regungslos die ganze Zeit starr geradeaus. Sein Verteidiger erklärt später, dass sein Mandant auf ihn gefasst wirke. Von außen betrachtet allerdings auch irgendwie teilnahmslos. Er zeigt keinerlei Emotionen - weder bei der Anklageverlesung noch bei der Erklärung seines Verteidigers.

Die Anklage und das Motiv Rache

In der Anklage legt Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob die schreckliche Tat noch mal kurz dar. K. habe damit größtmögliche Aufmerksam für seine Situation erreichen wollen. Er habe nach seiner Auffassung nichts mehr zu verlieren gehabt, nachdem sich seine Frau von ihm getrennt und das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind eingeklagt hatte. Also seine Familie sich von ihm abgewendet hatte. Außerdem habe er darauf aufmerksam machen wollen, dass seine Ehefrau angeblich von ihrem Stiefvater vergewaltigt worden sei.

Dabei habe der 34-Jährige „rein egoistisch und sittlich auf niedrichster Stufe“ gehandelt, so Jakob. Deshalb sei die Tat besonders verachtenswert. Der Oberstaatsanwalt spricht von niedrigen Beweggründen und Heimtücke - weil die Menschen in der Fußgängerpassage nicht damit rechnen konnten, dass ein Auto mit so hoher Geschwindigkeit durch die Grimmaische Straße rast. K. soll mit bis zu 90 km/h gefahren sein. Dabei erfasste er insgesamt 10 Menschen. Zwei starben, acht wurden teils schwer verletzt.

Die Anklage lautet unter anderem auf zweifachen Mord sowie Mordversuch in 85 weiteren Fällen. Bis kommenden Sommer sollen etwa 150 Zeugen gehört werden und weitere 28 Prozesstage folgen. 

Angeklagter schweigt, Verteidiger gibt fragwürdige Erklärung ab

Nach Verlesung der Anklage erklärte Verteidiger Malte Heise, dass er dazu eine Erklärung abgeben, sein Mandant aber schweigen werde - voraussichtlich auch erst mal im weiteren Verlauf der Verhandlung. Zunächst betonte er, dass die Tat zweifellos zu den schwersten Verbrechen der jüngeren Leipziger Stadtgeschichte zu zählen sei. „Das menschliche Leid verdient unser aller Mitgefühl“, so Heise. K. würde auf seinen Rat hin nichts sagen. Er wäre damit komplett überfordert, für das Geschehene annähernd passende Worte zu finden.

Dann kommt ein Satz, der für Opfer und Angehörige wie ein Stich ins Herz gewesen sein dürfte: Die lange Verhandlung werde große Spuren bei seinem Mandanten hinterlassen. Das klang ein bisschen, als ob er das Opfer sei. Vor dem Hintergrund, dass er sich nicht persönlich entschuldigte, wirkt das schon ein bisschen herzlos. Und der Verteidiger legt noch nach: Die Schwere einer Tat und das Maß einer persönlichen Schuld seien nicht das Gleiche. Es gebe einen Unterschied zwischen menschlicher Verurteilung und rechtlicher Schuld.

Anschließend führt er sogar noch aus, dass der Mordvorwurf objektiv nicht belegt sei. Der Aufenthalt seines Mandanten in Tatortnähe lasse nicht darauf schließen. Dabei war dieser von mehreren Passanten direkt nach der Tat aus dem Auto gezogen und festgenommen worden. Eine Verwechslung ist an dieser Stelle eigentlich undenkbar. Außerdem führt Heise noch aus, dass K. den Tod der Menschen seiner Ansicht nach nicht billigend in Kauf genommen habe. Er erklärt, dass sein Mandant diese hinterm Steuer womöglich gar nicht wahrgenommen habe. Aha.

Und: Das von der Staatsanwalt ausgeführte Motiv Rache greife zu kurz. Die Tat sei keine Antwort auf eine Kränkung gewesen. Sie sei vielmehr als persönliche Überforderung und Verzweiflungstat zu sehen. Eine Suche nach Aufmerksamkeit und das Sichtbarmachen von Verzweiflung sei kein niedriger Beweggrund - auch wenn das die Tat in keinster Weise entschuldige.

Prozess-Fortsetzung erst in drei Wochen

Fortgesetzt werden soll die Verhandlung erst in drei Wochen am 23. November. Begonnen hat der Prozess bereits heute (2. November), damit der Angeklagte in Haft bleibt. Das hat uns Gerichtssprecher Hans Jagenlauf auf Nachfrage erklärt. Hätte die Verhandlung erst mehr als 6 Monate nach der Tat (4. Mai) begonnen, hätte dies vom Oberlandesgericht neu geprüft werden müssen.

Audio:

Malte Heise, der Verteidiger des mutmaßlichen Todesfahrers Jeffrey K. (34) erklärt, warum der sich nicht persönlich bei Betroffenen und den Angehörigen der Opfer entschuldigt:
Gerichtssprecher Hans Jagenlauf zum Motiv des mutmaßlichen Amokfahrers: