- Einsatzkräfte am Tattag (4. Mai) kurz nach der Tat gegen 17 Uhr auf dem Augustusplatz in Leipzig.
- Rettungskräfte an der Zufahrt zu Grimmaischen Straße in der Leipziger Innenstadt - kurz nach der schrecklichen Amokfahrt am 4. Mai 2026.
Neue Details zur Amokfahrt von Leipzig - Mammutprozess beginnt am Montag
Knapp sechs Monate nach der schrecklichen Amok-Fahrt durch die Leipziger Innenstadt beginnt am kommenden Montag (2. November 2026) der Prozess gegen den mittlerweile 34-jährigen Todesfahrer Jeffrey K. . Das Landgericht Leipzig hat am Donnerstag weitere Details zur Anklage veröffentlicht.
Todesfahrer war bis zu 90 km/h schnell
Demnach soll er in seinem VW Taigo mit einer Geschwindigkeit von bis zu 90 km/h durch die Fußgängerzone in der Grimmaischen Straße gerast sein - vom Augustusplatz aus. „Wozu er sich spätestens am Vorabend endgültig entschlossen haben soll“, so ein Sprecher. Dabei habe er laut Anklage „Menschen, die sich auf seiner Fahrtstrecke befanden“ erfassen und töten wollen.
Offenbar, um auf seine Situation aufmerksam zu machen. Seine Frau hatte sich zuvor von ihm getrennt, die beiden haben ein gemeinsames Kind. Die Fahrt habe „weniger als eine Minute“ gedauert. Zwei Menschen starben - eine 63-Jährige und ein 77-Jähriger, acht wurden teils schwer verletzt.
Nachdem er von Passanten und schließlich von der Polizei festgenommen worden war, wurde er in eine psychiatrische Klinik gebracht. Seit dem 9 September befindet er sich in Untersuchungshaft.
Das wird ihm vorgeworfen
Die Anklage lautet auf Mord in zwei Fällen sowie versuchten Mord in 85 Fällen, mit schwerem Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen und gefährlicher Körperverletzung in 8 Fällen. Zahlreiche weitere Personen würden unter psychischen Folgen der Tat leiden oder hätten darunter gelitten, heißt es.
Details zum Prozess
Für den Mammutprozess sind 29 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll kommenden Sommer fallen. Dem Verfahren haben sich bisher zwei sogenannte Adhäsionskläger und neun Nebenkläger mit fünf Rechtsanwälten angeschlossen.
Die Verhandlung beginnt am 2. November (Montag), 9 Uhr. Fortseztungstermine sind am:
- 23. November, 9 Uhr
- 26. November, 9 Uhr
- 17. Dezember, 9 Uhr
- 4. Januar, 14 Uhr
- 7. Januar, 9 Uhr
- 11. Januar, 9 Uhr
- 26. Januar, 9 Uhr
- 1. Feburar, 9 Uhr
- 22. Februar, 14 Uhr
- 24. Februar, 9 Uhr
- 3. März, 9 Uhr
- 10. März, 9 Uhr
- 17. März, 9 Uhr
- 24. März, 9 Uhr
- 7. April, 9 Uhr
- 14. April, 9 Uhr
- 21. April, 9 Uhr
- 28. April, 9 Uhr
- 5. Mai, 9 Uhr
- 12. Mai, 9 Uhr
- 19. Mai, 9 Uhr
- 26. Mai, 9 Uhr
- 2. Juni, 9 Uhr
- 9. Juni, 9 Uhr
- 16. Juni, 9 Uhr
- 23. Juni, 9 Uhr
- 30. Juni, 9 Uhr
- 7. Juli, 9 Uhr
Sitzungspolizeiliche Anordnungen für Prozess-Besucher:
- Der Eingangsbereich zum Sitzungssaal ist abzuriegeln und der Einlass zu kontrollieren
- Es ist untersagt, in den Sitzungssaal Waffen oder zur Verletzung oder Bedrohung von personen geeignete Werkzeuge oder Mittel mitzunehmen.
- Bis eine halbe Stunde vor dem jeweiligen Sitzungsbeginn ist die vordere (linke und rechte) Sitzreihe für Pressevertreter reserviert. Sollten reservierte Plätze nicht benötigt werden, können die nicht benötigten Sitzplätze nach Genehmigung durch die Gerichtswachtmeister durch andere Zuschauer genutzt werden.
- Vor dem Zutritt in den Verhandlungssaal finden Personen- und Gepäckkontrollen statt. Es ist verboten, Mobiltelefone, Tablets, Laptops, Kameras, Fotoapparate und andere Aufzeichnungsgeräte (Bild- und Tonaufnahmen) in den Verhandlungssaal mitzunehmen. Diese Geräte sind unaufgefordert abzugeben und werden beim Verlassen des Gerichtsgebäudes wieder ausgehändigt. Ausgenommen hiervon sind die Verteidiger, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, die Nebenklagevertreter, anwaltliche Zeugenbeistände und Pressevertreter.
- Erlaubnis für Presseberichterstattung durch mit gültigem Presseausweis legitimierte Pressemitarbeiter (Ergänzung zum Foto-, Film- und Tonaufnahmeverbot des Landgerichtspräsidenten vom 01.05.2019):
a) Die Herstellung von Bild-, Film- und Tonaufzeichnungen ist an den Verhandlungstagen nach Eintritt des Gerichts bis zum Sitzungsbeginn gestattet. Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind in jedem Fall nach Aufforderung durch den Vorsitzenden einzustellen.
b) Mit Bild- und Tonaufzeichnungen des Spruchkörpers sowie der Protokollführer außerhalb des Sitzungssaales besteht kein Einverständnis.
c) Der Sitzungssaal steht für lnterviews und Presseerklärungen nicht zur Verfügung.
d) Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten und Bediensteten des Landgerichts Leipzig sowie von Zuschauern und von 32, insbesondere der Vorführbedien steten und Protokollanten sind zu wahren. Bildaufnahmen des Angeklagten und von Zeugen sind mit geeigneten Mitteln zu anonymisieren, es sei denn, die jeweils Betroffenen erklären ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer abweichenden Vorgehensweise. Bildjournalisten (Fotografen und Fernseh- bzw. Kamerateams) haben das Material vor der Weitergabe des gefertigten Bildmaterials und der Venvendungsrechte hieran in geeigneter Weise zu anonymisieren oder sonst sicherzustellen, dass die Anonymisierungsanordnung von den Empfängern beachtet wird.
e) lm Übrigen sind Ton- und Bildaufnahmen während der Hauptverhandlung auch durch Pressemitarbeiter untersagt, S 169 Abs. 1 Satz2 GVG. Bei Verstößen sind die Gerichtswachtmeister ermächtigt, sämtliche technische Geräte, die zu diesen untersagten Aufnahmen genutzt wurden, in Besitz zu nehmen. - Verstöße gegen diese Anordnungen führen zum Verweis aus dem Verhandlungssaal und ggf. zu einem Hausverbot.

