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Zwölf Jahre Haft für Totschlag an Nachbarin

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Ein 38-jähriger Chemnitzer, der auf dem Kapel­len­berg seine Nachbarin umgebracht hat, muss für 12 Jahre hinter Gitter. Das Landge­richt verur­teilte den Mann aller­dings nur wegen Totschlags. Der Tatbe­stand des Mordes konnte ihm nicht nachge­wiesen werden. Es sei nicht auszu­schließen, dass der Mann die Frau in Panik erwürgt habe, so die Begrün­dung der Richter. Die 89-Jährige hatte ihren Nachbarn beim Einbruch in ihre Wohnung ertappt. Der 38-Jährige wollte an die Erspar­nisse der Rentnerin. Der Mord wäre beinahe unent­deckt geblieben, denn der Notarzt attes­tierte bei der Frau zunächst einen natür­li­chen Tod. Aufge­klärt wurde die Tat nur, weil sich der Nachbar zwei Tage später bei der Polizei stellte.