Zwölf Jahre Haft für Totschlag an Nachbarin
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Ein 38-jähriger Chemnitzer, der auf dem Kapellenberg seine Nachbarin umgebracht hat, muss für 12 Jahre hinter Gitter. Das Landgericht verurteilte den Mann allerdings nur wegen Totschlags. Der Tatbestand des Mordes konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Es sei nicht auszuschließen, dass der Mann die Frau in Panik erwürgt habe, so die Begründung der Richter. Die 89-Jährige hatte ihren Nachbarn beim Einbruch in ihre Wohnung ertappt. Der 38-Jährige wollte an die Ersparnisse der Rentnerin. Der Mord wäre beinahe unentdeckt geblieben, denn der Notarzt attestierte bei der Frau zunächst einen natürlichen Tod. Aufgeklärt wurde die Tat nur, weil sich der Nachbar zwei Tage später bei der Polizei stellte.