Zwei Mitläufer von Revolution Chemnitz kommen mit Bewährungsstrafe davon
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Von fünf Mitläufern der rechtsextremen Terrorvereinigung Revolution Chemnitz müssen nun doch nicht alle ins Gefängnis. Zwei von ihnen kommen mit Bewährungsstrafen von neun beziehungsweise sechs Monaten davon. Dafür müssen sie aber unter anderem gemeinnützige Arbeit leisten. So hat das Landgericht Chemnitz im Berufungsprozess am Montag entschieden.
Das Amtsgericht hatte zuvor eine Bewährung ausgeschlossen. Die anderen erhielten Freiheitsstrafen von elf Monaten beziehungsweise einem Jahr. Die Männer waren 2018 an einem Überfall am Schlossteich beteiligt. Bei der Attacke sollen sie mit Quarzhandschuhen und Flaschen bewaffnet gewesen sein.