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  • Die Tür der JVA Chemnitz bleibt für Beate Zschäpe bis mindestens 2035 geschlossen.

Zschäpe kommt nicht früher frei

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Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss mindestens neun weitere Jahre im Gefängnis bleiben. Derzeit sitzt sie in der JVA Chemnitz. Ein Antrag auf vorzeitige Entlassung wurde jetzt abgelehnt.

Wie das Oberlandesgericht München unserem Sender bestätigte, muss Zschäpe insgesamt mindestens 24 Jahre ihrer lebenslangen Haftstrafe absitzen. Das entschieden die Richter am vergangenen Freitag (23. Oktober).Damit könnte die 51-Jährige frühestens 2035 wieder auf freien Fuß kommen. Ob sie dann tatsächlich entlassen wird, muss allerdings erneut geprüft werden.

Zschäpe wurde wegen zehn Morden verurteilt

Das Oberlandesgericht München hatte Beate Zschäpe am 11. Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie wurde wegen ihrer Beteiligung an zehn Morden und weiteren Verbrechen der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) schuldig gesprochen.

Dazu gehörten mehrere versuchte Morde, Raubüberfälle und eine schwere Brandstiftung. Die Richter stellten damals ausdrücklich fest, dass ihre Schuld besonders schwer wiegt.

Warum Zschäpe länger als 15 Jahre sitzen muss

Normalerweise kann bei einer lebenslangen Haftstrafe nach 15 Jahren eine Entlassung auf Bewährung geprüft werden. Bei Zschäpe reicht diese Zeit wegen der besonderen Schwere ihrer Schuld jedoch nicht aus. Seit November 2011 sitzt die Rechtsterroristin hinter Gittern. Auch ihre damalige Untersuchungshaft wird angerechnet.

Mit der neuen Entscheidung steht fest, dass Zschäpe mindestens bis 2035 in Haft bleiben muss.