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Wildtierverbot für Zirkusse gekippt

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Das Wildtier­verbot für Zirkusse ist recht­lich nicht durch­setzbar. Die Landes­di­rek­tion hat jetzt einen entspre­chenden Beschluss des Chemnitzer Stadt­rates wieder einkas­siert. Begrün­dung: Es greife in die vom Grund­ge­setz garan­tierte Berufs­frei­heit von Zirkus-Betrei­bern ein. Ein Wildtier­verbot in Zirkussen könne nur von der Bundes­re­gie­rung erlassen werden. Das sei bisher nicht geschehen. Daher müsse die Stadt Chemnitz das Wildtier­verbot wieder aufheben.