Wildtierverbot für Zirkusse gekippt
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Das Wildtierverbot für Zirkusse ist rechtlich nicht durchsetzbar. Die Landesdirektion hat jetzt einen entsprechenden Beschluss des Chemnitzer Stadtrates wieder einkassiert. Begründung: Es greife in die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit von Zirkus-Betreibern ein. Ein Wildtierverbot in Zirkussen könne nur von der Bundesregierung erlassen werden. Das sei bisher nicht geschehen. Daher müsse die Stadt Chemnitz das Wildtierverbot wieder aufheben.