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Weiterhin Alkoholverbot in der Innenstadt

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Nachdem das sachsenweite Alkoholverbot am Donnerstag aufgehoben wurde, hat die Stadt Chemnitz am Freitag eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist in der Innenstadt auch weiterhin das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten. Das gilt allerdings nur innerhalb des Bereichs Theaterstraße, Bahnhofstraße, Brückenstraße.

Der Freistaat hatte es in der neuen Corona-Schutzverordnung den Kommunen selbst überlassen, Alkoholverbote auszusprechen, wenn sie das für nötig halten.

Das Verbot von nicht ortsfesten Verkaufsständen/Imbissständen im Stadtgebiet Chemnitz wird bis 14. Februar 2021 verlängert. Alle Allgemeinverfügungen findet Sie hier.

Das Alkoholverbot gilt in diesem Bereich: