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Weihnachtsfrieden in Chemnitz

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Ab Freitag gilt in Chemnitz wieder der sogenannte „Weihnachtsfrieden“. Bis zum 1. Januar verzichtet die Stadt darauf, Mahnungen und Zwangsvollstreckungen zu verschicken. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall offener Zahlungen droht.

Mit dem „Weihnachtsfrieden“ will die Stadt auf Maßnahmen verzichten, die an den Feiertagen als unpassend empfunden werden, heißt es zur Begründung.