Weihnachtsfrieden für Steuerzahler
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Säumige Steuerzahler in unserer Stadt bekommen zum Jahresende Schonfrist. Von heute an bis zum 2. Januar gilt der sogenannte Weihnachtsfrieden. In dieser Zeit verzichtet die Stadt darauf, Mahnungen und Zwangsvollstreckungen zu verschicken. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Verjährung der noch offenen Zahlungen droht. An den Weihnachtsfrieden halten sich auch die Finanzämter - sie sind angewiesen, von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.