Weihnachtsfrieden für Steuerzahler
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Säumige Steuerzahler bekommen zum Jahresende Schonfrist. Vom 23. Dezember an bis einschließlich Neujahr gilt auch in Chemnitz der sogenannte Weihnachtsfrieden. In dieser Zeit verzichtet die Stadt darauf, Mahnungen und Zwangsvollstreckungen zu verschicken. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Verjährung droht. An den Weihnachtsfrieden halten sich auch die Finanzämter - sie sind angewiesen, von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.