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Weihnachtsfrieden für Steuerzahler

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Säumige Steuer­zahler bekommen zum Jahres­ende Schon­frist. Vom 23. Dezember an bis einschlie­ß­lich Neujahr gilt auch in Chemnitz der sogenannte Weihnachts­frieden. In dieser Zeit verzichtet die Stadt darauf, Mahnungen und Zwangs­voll­stre­ckungen zu verschi­cken. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Verjäh­rung droht. An den Weihnachts­frieden halten sich auch die Finanz­ämter - sie sind angewiesen, von Außen­prü­fungen und Vollstre­ckungs­maß­nahmen abzusehen.