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Videoüberwachung in der Innenstadt ist unzulässig

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Eine Video­über­wa­chung der Innen­stadt ist nach Ansicht der Polizei recht­lich nicht durch­setzbar. Die Maßnahme war in den vergan­genen Monaten wieder­holt gefor­dert worden, um die Sicher­heit in der City zu erhöhen. Laut Polizei­prä­si­dent Uwe Reißmann reicht die Zahl der Straf­taten aller­dings nicht aus, um eine solche Überwa­chung zuzulassen. Um das Sicher­heits­ge­fühl zu erhöhen, soll es jetzt inten­sive Gespräche mit der Stadt geben. Dabei will Reißmann auch das Ordnungsamt mehr in die Pflicht nehmen. Die Haupt­last der City-Streifen liege derzeit bei der Polizei, das sei langfristig aber nicht aufrecht­zu­er­halten.