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Verteidiger will nach Karsten-Urteilen in Revision gehen

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Auch nach der Verur­tei­lung der beiden Angeklagten im Zwickauer Totschlags­pro­zess um den kleinen Karsten aus Plauen kann der Fall noch nicht zu den Akten gelegt werden. Zumin­dest der Vertei­diger des Stief­va­ters will den Richter­spruch anfechten - zwölf Jahre Haft seien zuviel. Die mitan­ge­klagte Mutter war gestern zu vierein­halb Jahren Gefängnis verur­teilt worden. Sie hatte nach Auffas­sung der Richter nicht verhin­dert, dass ihr damaliger Lebens­ge­fährte den zweijäh­rigen Jungen zu Tode quälte.