Verteidiger will nach Karsten-Urteilen in Revision gehen
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Auch nach der Verurteilung der beiden Angeklagten im Zwickauer Totschlagsprozess um den kleinen Karsten aus Plauen kann der Fall noch nicht zu den Akten gelegt werden. Zumindest der Verteidiger des Stiefvaters will den Richterspruch anfechten - zwölf Jahre Haft seien zuviel. Die mitangeklagte Mutter war gestern zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte nach Auffassung der Richter nicht verhindert, dass ihr damaliger Lebensgefährte den zweijährigen Jungen zu Tode quälte.