Verfassungsgerichtshof weist Klage gegen Hochschulgesetz ab
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Der Studentenrat unserer Uni ist mit seiner Beschwerde gegen das Hochschulgesetz gescheitert. Sie wurde vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig als unzulässig verworfen. Die Studentenvetreter hatten geklagt, weil bei der Gesetzgebung im Landtag die Studentenräte nicht angehört worden waren. Laut Gericht war das auch nicht zwingend nötig. Ein Recht auf Anhörung gebe es nicht. Streitpunkt ist die neue Regelung, mit der die Pflichtmitgliedschaft in den Studentenvertretungen abgeschafft wurde.