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Verfassungs­ge­richtshof weist Klage gegen Hochschulgesetz ab

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Der Studen­tenrat unserer Uni ist mit seiner Beschwerde gegen das Hochschul­ge­setz geschei­tert. Sie wurde vom Verfas­sungs­ge­richtshof in Leipzig als unzulässig verworfen. Die Studen­ten­ve­treter hatten geklagt, weil bei der Gesetz­ge­bung im Landtag die Studen­ten­räte nicht angehört worden waren. Laut Gericht war das auch nicht zwingend nötig. Ein Recht auf Anhörung gebe es nicht. Streit­punkt ist die neue Regelung, mit der die Pflicht­mit­glied­schaft in den Studen­ten­ver­tre­tungen abgeschafft wurde.