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Verfahren um tödlichen Fahrradunfall gegen Geldbuße eingestellt

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Der Prozess um den tödli­chen Fahrrad­un­fall eines Kindes in Schei­ben­berg ist gegen Zahlung einer Geldbuße einge­stellt worden. 4.000 Euro muss ein Bauleiter an die Familie des Elfjäh­rigen zahlen. Der Mann stand wegen fahrläs­siger Tötung vor dem Annaberger Amtsge­richt. Ihm war vorge­worfen worden, eine Baustelle nicht ausrei­chend gesichert zu haben. Der Junge war im September 2008 auf der mit Schotter aufge­schüt­teten Baustel­len­zu­fahrt gestürzt und später an seinen Verlet­zungen gestorben.