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Urteil nach tödlicher Messerattacke in Obdachlosenheim

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Nach einer tödli­chen Messer­at­tacke in einem Zwickauer Obdach­lo­sen­heim muss ein 55-Jähriger für fünfein­halb Jahre ins Gefängnis. Er hatte einen 28-Jährigen im Streit ersto­chen. Das Gericht verur­teilte ihn wegen Totschlags, sah aber eine vermin­derte Schuld­fä­hig­keit, weil der Mann stark betrunken war. Der Tat war ein jahre­langer Streit voraus­ge­gangen, der an jenem Abend im Mai eskalierte. Das 28-jährige Opfer war wegen Körper­ver­let­zung mehrfach vorbe­straft.