Urteil nach tödlicher Messerattacke in Obdachlosenheim
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Nach einer tödlichen Messerattacke in einem Zwickauer Obdachlosenheim muss ein 55-Jähriger für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Er hatte einen 28-Jährigen im Streit erstochen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Totschlags, sah aber eine verminderte Schuldfähigkeit, weil der Mann stark betrunken war. Der Tat war ein jahrelanger Streit vorausgegangen, der an jenem Abend im Mai eskalierte. Das 28-jährige Opfer war wegen Körperverletzung mehrfach vorbestraft.