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Urteil im Streit um Piratenflagge erwartet

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Im Streit um eine Piraten­fahne im Kinder­zim­mer­fenster will das Chemnitzer Landge­richt heute eine Entschei­dung verkünden. Ein Hausbe­sitzer hatte eine 45-jährige Mutter verklagt, weil ihr Sohn eine Piraten­flagge aus dem Film „Fluch der Karibik“ in sein Fenster gehängt hatte. Das habe poten­ti­elle Mieter vergrault, deshalb fordert der Vermieter 700 Euro Schaden­er­satz. Sollte das Landge­richt dieser Argumen­ta­tion folgen, will die beklagte Mutter in Berufung gehen.