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Urteil im Macheten-Mordprozess ist rechtskräftig

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Im sogenannten Macheten-Mordprozess von Ebersdorf hat der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten verworfen. Damit ist das im November gesprochene Urteil rechtskräftig. Das Chemnitzer Landgericht hatte die 32 Jahre alte Witwe des Opfers zu lebenslanger Haft verurteilt. Der ehemalige Geliebte der Frau bekam damals als Komplize dreizehneinhalb Jahre Haft. Die beiden hatten den Ehemann der Kenianerin gemeinschaftlich mit einer Machete ermordet, während er Sex mit seiner Frau hatte. Dies war durch einen tiefen Halsschnitt bis zur Wirbelsäule geschehen. Dabei waren auch die Achillessehnen der Witwe durchtrennt worden. Bei dem Urteil kam die so genannte Kronzeugenregelung zur Anwendung. Der heute 40-Jährige hatte umfassend gestanden und zudem die Rolle der Kenianerin bei der Tatplanung und -ausführung ausführlich geschildert.