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Urnendieb zu Haftstrafe verurteilt

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Ein Urnen­dieb ist vom Landge­richt zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis verur­teilt worden. Der 29-Jährige hatte auf dem städti­schen Friedhof die Urnen­wand geplün­dert. Mit dem Verkauf der Kupfer­teile finan­zierte er seine Drogen­sucht. Die Strafe fiel so hoch aus, weil noch andere Urteile einbe­zogen wurden. Seinem mutma­ß­li­chen Komplizen konnte keine Tatbe­tei­li­gung nachge­wiesen werden, so dass das Verfahren gegen ich einge­stellt wurde. Dennoch muss der 32-Jährige für fünf Jahre in Haft wegen räube­ri­scher Erpres­sung.