Urnendieb zu Haftstrafe verurteilt
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Ein Urnendieb ist vom Landgericht zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 29-Jährige hatte auf dem städtischen Friedhof die Urnenwand geplündert. Mit dem Verkauf der Kupferteile finanzierte er seine Drogensucht. Die Strafe fiel so hoch aus, weil noch andere Urteile einbezogen wurden. Seinem mutmaßlichen Komplizen konnte keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden, so dass das Verfahren gegen ich eingestellt wurde. Dennoch muss der 32-Jährige für fünf Jahre in Haft wegen räuberischer Erpressung.