UBS will im KWL-Prozess in Revision gehen - Stadt zeigt sich gelassen
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Die UBS will nach dem Urteil im KWL-Prozess vor dem High Court of Justice in London in Berufung gehen. Das hat die Schweizer Großbank jetzt angekündigt. Eine Anfechtung des Urteils ist aber nur möglich, wenn Formalitäten oder rechtliche Fehlentscheidungen der Richter nachgewiesen werden können. Bis Anfang Dezember läuft zunächst die Frist für eine Berufung. Die Leipziger Anwälte sehen derzeit aber für UBS wenig Chancen auf Erfolg. Das Urteil sei sehr kompetent und ausführlich begründet.Die Richter in London hatten am Dienstag entschieden, dass Leipzig nicht für riskante Finanzgeschäfte des ehemaligen KWL-Chefs Klaus Heininger haften muss. UBS hatte die Stadt auf Zahlung von 400 Millionen Euro verklagt.