Tötungsverbrechen in Schönau-Berzdorf - Tatverdächtiger in Psychiatrie
Nach dem Parkplatz-Mord in Schönau-Berzdorf ist der Tatverdächtige in die Psychiatrie gebracht worden. Ein Richter in Görlitz erließ heute Nachmittag Unterbringungsbefehl. Das heißt: Er kommt nicht in Untersuchungshaft, sondern wurde in ein Fachkrankenhaus eingewiesen. Der 41-jährige Deutsche soll einen 65-jährigen Mann getötet haben. Die Leiche wurde an einer Hecke an einem Parkplatz gefunden.
Der Tatverdächtige war zunächst in einem blauen Suzuki geflüchtet. Er konnte Stunden später in Görlitz gefasst werden. Zu Einzelheiten der Tat hält sich die Polizei weiterhin zurück – aus ermittlungstaktischen Gründen. Sie sucht noch Zeugen, die zum Fall Angaben machen können.
In sozialen Netzwerken wurde spekuliert, dass er einen Autodieb überrascht habe, der daraufhin ein Messer zog und auf den Mann einstach.
Hintergrund:
Unterbringungsbefehl wird erlassen, wenn angenommen wird, dass der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig oder vermindert schuldfähig war. Der Entscheidung liegt Paragraph 126a der Strafprozessordnung zugrunde. Sollte es zum Prozess kommen, wird die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragen, es sei denn, die weiteren Ermittlungen haben andere Erkenntnisse gebracht. Das Gericht müsste dann in der mündlichen Hauptverhandlung prüfen, ob der Angeklagte tatsächlich schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war.