Tödlicher Fenstersturz von Kappel ab Mai vor Gericht
Nach dem tödlichen Fenstersturz eines tunesischen Asylbewerbers im Wohnheim Kappel müssen sich vier Landsleute des Opfers demnächst vor Gericht verantworten. Die Männer sind wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, der Prozeß am Chemnitzer Landgericht beginnt am 4. Mai. Die Tunesier sollen im Dezember 2014 im Asylbewerberheim an der Haydnstraße drei Landsleute nach einem Streit derart bedrängt haben, dass diese vor Angst aus dem Fenster sprangen. Laut Anklage sollen die drei Angeklagten die Männer zunächst mit abgeschlagenen Bierflaschen und einer Eisenstange bedroht haben, diese hatten sie zuvor aus einem Bettgestell gerissen. Die Tunesier drangen gewaltsam dann in das Zimmer ihrer Landsleute ein, diese sahen keinen anderen Ausweg und kletterten in panischer Angst über die Balkonbrüstung. Bei dem Sturz aus 13 Meter Höhe kam ein 21-jähriger ums Leben, die anderen beiden Asylbewerber, 19 und 24 Jahre alt, überlebten schwer verletzt. Für den Prozeß sind sechs Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird für den 8. Juni erwartet.