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Tödlicher Fenstersturz von Kappel ab Mai vor Gericht

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Nach dem tödli­chen Fenster­sturz eines tunesi­schen Asylbe­wer­bers im Wohnheim Kappel müssen sich vier Lands­leute des Opfers demnächst vor Gericht verant­worten. Die Männer sind wegen Körper­ver­let­zung mit Todes­folge angeklagt, der Prozeß am Chemnitzer Landge­richt beginnt am 4. Mai. Die Tunesier sollen im Dezember 2014 im Asylbe­wer­ber­heim an der Haydn­straße drei Lands­leute nach einem Streit derart bedrängt haben, dass diese vor Angst aus dem Fenster sprangen. Laut Anklage sollen die drei Angeklagten die Männer zunächst mit abgeschla­genen Bierfla­schen und einer Eisen­stange bedroht haben, diese hatten sie zuvor aus einem Bettge­stell gerissen. Die Tunesier drangen gewaltsam dann in das Zimmer ihrer Lands­leute ein, diese sahen keinen anderen Ausweg und kletterten in panischer Angst über die Balkon­brüs­tung. Bei dem Sturz aus 13 Meter Höhe kam ein 21-jähriger ums Leben, die anderen beiden Asylbe­werber, 19 und 24 Jahre alt, überlebten schwer verletzt. Für den Prozeß sind sechs Verhand­lungs­tage angesetzt, ein Urteil wird für den 8. Juni erwartet.