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Todesfahrer von der Dresdner Straße erneut vor Gericht

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Der tödliche Unfall einer Radfah­rerin auf der Dresdner Straße beschäf­tigt heute erneut die Richter. In der Berufungs­ver­hand­lung muss sich der 21-jährige Unfall­ver­ur­sa­cher erneut wegen fahrläs­siger Tötung, Trunken­heit am Steuer und Fahrer­flucht verant­worten. Er hatte eine junge Radfah­rerin im Vollrausch totge­fahren und war dafür im ersten Prozess zu einer Bewäh­rungs­strafe verur­teilt worden. Die Staats­an­walt­schaft und die Familie des Opfers als Neben­kläger hatten das Urteil angefochten - sie fordern eine Haftstrafe für den Mann. Der 21-Jährige war im Juli 2012 zu einer zweijäh­rigen Bewäh­rungs­strafe verur­teilt worden. Das Amtsge­richt blieb damals deutlich unter der Forde­rung der Staats­an­walt­schaft, die eine mehrjäh­rige Haftstrafe für den Angeklagten gefor­dert hatte. Auch der Vertreter der Neben­klage hätte den Raser lieber hinter Gitter gesehen. „Leute wie sie gehören in einen Bus und nicht hinter das Steuer eines Fahrzeugs“, sagte der Anwalt der Familie des Opfers damals in der Verhand­lung. Der 21-Jährige hatte die Radfah­rerin im April 2011 in Höhe der Fürsten­straße mit seinem Wartburg gerammt und war einfach weiter­ge­fahren. Die junge Frau starb kurze Zeit später nach einer Not-OP im Kranken­haus. Nach Aussage eines Gutach­ters hatte der Mann zum Unfall­zeit­punkt zwischen 1,6 und 2,0 Promille Alkohol intus. Er wurde wenige Minuten später von der Polizei zu Hause in Neukir­chen festge­nommen. Bis dorthin war er noch mit seinem völlig demolierten Wartburg gefahren. Von dem Unfall selbst, bei dem die rechte Seite des Autos massiv beschä­digt sowie die Windschutz­scheibe einge­drückt wurde, will er nichts mitbe­kommen haben. Ärzte stellten bei ihm ein Aufmerk­sam­keits­de­fizit, Hyper­ak­ti­vität sowie eine zentrale Fehlhö­rig­keit fest. Den Führer­schein hatte er erst ein knappes halbes Jahr zuvor bestanden, und das auch erst, nachdem er die Theorie mehrmals wieder­holt hatte. In der Verhand­lung am Amtsge­richt entschul­digte sich der junge Mann für seine Tat. Es sei ein Fehler gewesen, betrunken ins Auto zu steigen. Den emoti­ons­ge­la­denen Prozess am Amtsge­richt verfolgten im Juli vergan­genen Jahres viele Angehö­rige und Freunde des Opfers. Die Ergothe­ra­peutin war an jenem Morgen auf dem Weg zur Arbeit. An der Unfall­stelle erinnern bis heute ein Bild sowie Blumen und Kerzen an die Getötete.