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Tierarzt fordert Schadenersatz vom Tierpark

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Ein Streit zwischen dem Chemnitzer Tierpark und einem Tierarzt beschäf­tigt heute das Oberlan­des­ge­richt in Dresden. Hinter­grund ist die Unter­su­chung einer Strau­ßen­henne, die bereits mehr als drei Jahre zurück­liegt. Der Riesen­vogel war damals in Panik geraten und hatte das mobile Röntgen­gerät des Arztes zerstört. In einer ersten Verhand­lung war der Tierpark vom Landge­richt zu 3.500 Euro Schaden­er­satz verur­teilt worden. Dagegen ging die Stadt Chemnitz in Berufung. Heute wird der Fall deshalb noch einmal neu aufge­rollt.