Tierarzt fordert Schadenersatz vom Tierpark
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Ein Streit zwischen dem Chemnitzer Tierpark und einem Tierarzt beschäftigt heute das Oberlandesgericht in Dresden. Hintergrund ist die Untersuchung einer Straußenhenne, die bereits mehr als drei Jahre zurückliegt. Der Riesenvogel war damals in Panik geraten und hatte das mobile Röntgengerät des Arztes zerstört. In einer ersten Verhandlung war der Tierpark vom Landgericht zu 3.500 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Dagegen ging die Stadt Chemnitz in Berufung. Heute wird der Fall deshalb noch einmal neu aufgerollt.