- Gatwick: Ein Airbus A321 von der Fluggesellschaft Condor mit dem Design des Tourismuskonzerns Thomas Cook steht auf dem Rollfeld am Gatwick Airport in Sussex. Nach dem Insolvenzantrag des britischen Touristikkonzerns Thomas Cook hat das deutsche Tochterunternehmen Condor bei der Bundesregierung einen Überbrückungskredit beantragt. Foto: Steve Parsons/PA Wire/dpa
Thomas Cook-Pleite - was Urlauber jetzt wissen müssen
Der Reiseanbieter Thomas Cook steht vor dem Aus. Letzte Bemühungen um Finanzierungen blieben erfolglos. Jetzt läuft eine riesige Rückholaktion für zehntausende gestrandete Urlauber an. Und: Der Ferienflieger Condor darf aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen, teilte die Airline am Montagvormittag mit. Aus Sachsen bedient Condor vom Flughafen Leipzig/Halle aus Ziele wie Teneriffa (Kanaren), Heraklion (Griechenland) oder Korfu (Griechenland). Auch am Montag waren Ankünfte und Abflüge von und zu den Urlaubszielen geplant.
Wie sieht es bei Condor aus?
Der Ferienflieger Condor, ein Tochterunternehmen, versicherte kurz nach Bekanntwerden der Insolvenzpläne, dass der Flugbetrieb weitergehe. „Condor Flüge werden weiterhin durchgeführt, obwohl die Muttergesellschaft Thomas Cook Group plc Insolvenz eingereicht hat“, heißt es in einer Mitteilung vom frühen Montagmorgen. „Um Liquiditätsengpässe bei Condor zu verhindern, wurde ein staatlich verbürgter Überbrückungskredit beantragt. Dieser wird derzeit von der Bundesregierung geprüft“, heißt es.
Auf der Website des Unternehmens heißt es: "Condor fliegt weiter! Die Flüge finden planmäßig statt". ABER: Condor darf aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen, teilte die Airline am Montag mit. Die deutsche Thomas Cook hatte nach der Insolvenz der britischen Mutter mitgeteilt, man könne nicht gewährleisten, dass gebuchte Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September stattfänden.
Was sagt Thomas Cook?
Thomas Cook in Deutschland äußerte sich schriftlich in einem kurzen Statement: "Die Verhandlungen zur geplanten Rekapitalisierung der Thomas Cook Group plc sind gescheitert. Daher sieht sich die Thomas Cook GmbH gezwungen, auf Notgeschäftsführung umzustellen. Die Durchführung von Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September kann nicht gewährleistet werden. Jeglicher Verkauf von Reisen ist gestoppt."
Jetzt noch eine Reise buchen?
Die deutschen Veranstaltertöchter, zu denen Marken wie Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature gehören, haben den Verkauf von Reisen nach eigenen Angaben komplett gestoppt. Man könne nicht gewährleisten, dass gebuchte Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September stattfinden, teilte Thomas Cook GmbH am Morgen in Oberursel bei Frankfurt mit. „Das Unternehmen lotet derzeit letzte Optionen aus“, hieß es weiter. Sollten diese Optionen scheitern, sehe sich die Geschäftsführung gezwungen, auch für die Thomas Cook GmbH und weitere Gesellschaften Insolvenz zu beantragen.
Wie viele deutsche Urlauber sind betroffen?
Derzeit sind 140.000 Touristen mit deutschen Reiseveranstaltern von Thomas Cook im Urlaub. Zudem seien „für Reisen mit Abreisen heute und morgen rund 21 000 Gäste gebucht“, teilte die Thomas Cook GmbH auf Nachfrage mit.
Welche Rechte haben von der Pleite betroffene Urlauber?
Thomas-Cook-Urlaubern, die ihre Reise am Montag oder am Dienstag nicht antreten können, steht Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zu. Daneben bekommen sie ihren Reisepreis zurückerstattet. Das erklärte Reiserechtlerin Sabine Fischer-Volk aus Berlin. Reisenden, die bereits im Urlaub sind, riet sie, Kontakt zum Reiseleiter vor Ort zu halten. Thomas Cook selbst schrieb auf seiner Internseite, dass man von Anrufen in den Call Centern absehen solle. Auch bei Anrufen unserer Redaktion in Thomas Cook-Reisebüros konnten Mitarbeiter keine Auskünfte geben. "Eine Krisensitzung jagt die nächste."
Wie funktioniert das mit dem Reisesicherungsschein?
Den Reisesicherungsschein gibt es bei allen Pauschalreisen deutscher Urlauber. Er sichert eine Insolvenz des Anbieters ab, ist also eine Versichung. Bei Abschluss des Reisevertrags einer Pauschalreise hat der Kunde Anspruch auf Insolvenzabsicherung durch den Reiseveranstalter, erklärte der Deutschen Reiseverband (DRV). Der Veranstalter muss also Vorsorge treffen für den Fall, dass er pleitegeht. Laut Verbraucherzentrale ist der Reisesicherungsschrein ein Beleg, dass der Veranstalter bei einer Versicherung oder Bank gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert ist. Die Versicherung erstattet im Insolvenzfall den bereits gezahlten Reisepreis des Kunden zurück. Ist der Urlauber schon unterwegs, ist der Versicherer für die Organisation die Rückreise zuständig und übernimmt laut Verbraucherzentrale auch zusätzliche Kosten vor Ort, zum Beispiel beim Hotel.
Diese Pauschalreisenanbieter sind nicht betroffen
Wie Thomas Cook mitteilte, sind Buchungen der folgenden Veranstalter sind von den Insolvenzanträgen nicht betroffen. Kunden der unten aufgeführten Veranstalter werden gebeten, sich bei Fragen, die ihre Reise betreffen, direkt an den jeweiligen Veranstalter zu wenden:
- Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN)
- FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI)
- Schauinsland Reisen
- TUI-Gruppe
- LMX Reisen
- VTOURS
- AMEROPA
- Alltours (inkl Byebye)
- ETI Reisen
- LTUR
- TROPO
- OLIMAR
- HLX
