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Testpflicht für Schüler in Sachsen gestartet

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Ab Mittwoch gilt an den weiterführenden Schulen in Sachsen die Testpflicht. Das hat Kultusminister Christian Piwarz nach der Kabinettssitzung am Dienstag angekündigt. Die bestellten Selbsttests seien ausgeliefert und würden dann an allen Schulen ausreichend zur Verfügung stehen, erklärte Piwarz. Die Tests sollen im vorderen Nasenbereich genommen werden.

„Damit wird eine wöchentliche Testung der Schülerinnen und Schüler ab Klasse fünf verpflichtend. Die Tests können die anderen Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen nicht ersetzen, sondern sollen die bisherigen Schutzmaßnahmen flankieren“, machte Kultusminister Christian Piwarz deutlich. Lehrerinnen und Lehrer müssen sich zweimal in der Woche testen.

Wer sich dem Test nicht unterziehen will, darf das Schulgelände nicht betreten. Die Schüler erhalten in dem Fall Aufgaben, die sie zu Hause erledigen müssen. Auch für die kommenden Wochen will man sicherstellen, dass ausreichend Selbsttest an den Schulen zur Verfügung stehen.

Angesichts der hohen Infektionszahlen will der Kultusminister am Donnerstag entscheiden, ob in den Landkreisen Zwickau, Nordsachsen, Mittelsachsen, Bautzen, Meißen und dem Erzgebirgskreis und in Chemnitz die Schulen in der kommenden Woche offen bleiben. Im Vogtlandkreis bleiben die Schulen bis Ostern definitiv zu.

Laut Corona-Schutzverordnung müssen Schulen und Kitas wieder schließen, wenn die Zahl der Neuinfektion pro 100.000 Einwohner in einer Woche in einer Region an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.

Wie die Selbsttests richtig angewendet werden, darüber informieren zwei Anleitungsvideos.

Video für Schülerinnen und Schüler

Video für Lehrerinnen und Lehrer

Was passiert, wenn das Testergebnis positiv ausfällt

Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, also auf eine akute COVID-19-Infektion hinweisen, wird der Schüler oder die Schülerin in einem freien Zimmer untergebracht. Die Schule informiert sowohl die Eltern als auch das Gesundheitsamt über den positiven Test. Zuhause muss der Schüler oder die Schülerin in Quarantäne und auch die Eltern müssen das Gesundheitsamt informieren. Das entscheidet dann auch über den weiteren Ablauf, zum Beispiel ob ein PCR Test zur Überprüfung des positiven Selbsttests angeordnet werden muss.

Die Schule entscheidet in keinem Fall über einen weiterführenden PCR Test und darf diesen auch nicht anordnen, auch dann nicht wenn eine Einwilligung der Eltern vorliegt. Dies obliegt allein dem Gesundheitsamt.

Auch wie mit der Quarantäne verfahren wird, liegt im Ermessen des Gesundheitsamtes. Hier kommt es darauf an, ob ein Kontakt mit Maske und Abstand in der Schule erfolgte, wie lange Kontakt bestand oder ob gelüftet wurde.