Testpflicht für Grenzpendler
Für Grenzpendler besteht ab heute Testpflicht. Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesundheit mitteilte, müssen sich sowohl Einpendler nach Sachsen (Grenzgänger) als auch Auspendler aus Sachsen (Grenzpendler) ab sofort einmal wöchentlich auf das Corona-Virus testen lassen. Damit sollen die Beschäftigten und Unternehmen, die nicht auf Homeoffice ausweichen können, noch besser vor dem Coronavirus geschützt werden. Außerdem sollen so Infektionsketten schneller erkannt und gestoppt werden.
Anerkannt werden auch Schnelltests aus Polen und Tschechien. Tschechische Bürgerinnen und Bürger, die dort voll krankenversichert sind, haben Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest pro Woche. Auch der Freistaat Sachsen wird sich an den Kosten der Tests mit zehn Euro pro Test beteiligen, darauf hat sich das Kabinett verständigt.