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Sachsens Kultusminister soll Verkehrsunterricht erteilen

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Sachsens Kultusminister Conrad Clemens soll mindestens 20 Stunden Verkehrsunterricht vor Schülern halten – außerdem ein Verkehrsaufbauseminar (mindestens 20 Stunden) belegen und 10.000 Euro zahlen – davon zwei Drittel an eine gemeinnützige Einrichtung. Im Gegenzug stellt das Amtsgericht Weißwasser das Verfahren gegen den CDU-Politiker ein.  

Den heute unterbreiteten Vorschlag von Amtsrichter Alex Theile wollen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft prüfen. Clemens war in Krauschwitz  in einer Tempo-30-Zone an einer Seniorenresidenz mit 81 Kilometer pro Stunde geblitzt und dafür mit 500 Euro Bußgeld und einem zweimonatigen Fahrverbot belangt worden.  Dagegen legte der 42-Jährige zunächst Einspruch ein, zog diesen aber kurz vor dem ersten anberaumten Verhandlungstermin zurück und räumte sein Fehlverhalten ein. 

Frist für Zustimmung oder Ablehnung läuft in einer Woche ab

Der Amtsrichter gab den Verfahrensbeteiligten eine Woche Zeit, seinem Vorschlag zuzustimmen. Sollte er abgelehnt werden, wird das Verfahren solange eingestellt, bis die Immunität des Landtagsabgeordneten Clemens aufgehoben wird oder endet, also wenn er sein Abgeordneten-Mandat nicht mehr innehat.

Zum Termin heute Vormittag am Amtsgericht Weißwasser war Clemens nicht erschienen.  Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwältin stellten zunächst Anträge, dass kein Strafprozess geführt wird. Sie verwiesen darauf, dass die Immunität des CDU-Landtagsabgeordneten Clemens nicht aufgehoben wurde. Während die Staatsanwältin eine Aussetzung des Verfahrens forderte, ging der Verteidiger einen Schritt weiter. Er verlangte die Einstellung.Verteidiger und Richter ein Wortgefecht.  „Sie greifen in das Recht des Landtages ein. Das ist  ein einmaliger Vorgang!“, so Anwalt Lukas Schefer. Darauf Richter Alex Theile: „Immunität schützt vor Bestrafung, mehr aber nicht.“

Richter nimmt Landtagspräsidenten ins Visier

Der Richter wies Vorwürfe zurück, wonach der Antrag auf Immunitätsaufhebung Formfehler enthalte.Es sei schon bemerkenswert, dass der Landtagspräsident - möglicherweise in eigener Kompetenz - die Akte wieder zurückgeschickt habe. Ob er das durfte oder er den Antrag erst dem Immunitätsausschuss hätte vorlegen müsse,  das sollte verfassungsrechtlich geklärt werden.

Keine Anklage wegen nur einer Geschwindigkeitsübertretung

Auf die Frage, weshalb er den Übergang vom Ordnungs- und Strafverfahren angeordnet habe, antwortete der Richter: „Sie können davon ausgehen, dass nicht nur eine Geschwindigkeitsübertretung dazu führt, dass man daraus eine Anklage macht. Da sind Dinge bekannt geworden, die möglicherweise die Entscheidung beeinflusst haben.“ Was er konkret damit meint, dazu wollte sich Theile nicht äußern. Nach unseren Informationen wurde Clemens schon zweimal innerhalb kurzer Zeit vor dem Tempoverstoß in Krauschwitz, der heute in Weißwasser verhandelt werden sollte, geblitzt: Einmal an eben dieser Stelle in einer Tempo-30-Zone vor einer Seniorenresidenz, das andere Mal auf der B 115 in Kodersdorf. Dafür habe er jeweils einen Punkt bekommen und den Bußgeldbescheid akzeptiert. 

Wir haben seinen Anwalt Lukas Schefer gefragt. Die Antwort: „Andere Geschwindigkeitsverstöße sind nicht Gegenstand des Verfahren.“ Zum heutigen Vorschlag des Richters sagte er: „Die vom Gericht genannten Auflagen sind für ihn ein gangbarer Weg.“

 


Audio:

Amtsrichter Alex Theile