Stadtrat beschließt Finanzspritze für angeschlagenen CFC
Der CFC ist gerettet! Der Chemnitzer Stadtrat hat am Freitagabend in einer Sondersitzung die Auszahlung von 1,26 Millionen Euro an den finanziell angeschlagenen Verein beschlossen. Das Geld stammt aus der vorzeitigen Auflösung des Erbbaupachtvertrages für das alte Stadion. Die Summe sollte eigentlich mit der Nutzung der neuen Arena verrechnet werden, wird jetzt aber auf einmal ausgezahlt. Um die drohende Insolvenz abzuwenden, hatte der CFC die Stadt darum gebeten, die Summe auf einmal auszuzahlen.Im Gegenzug haben die Stadträte eine ganze Liste von Forderungen aufgestellt. So soll der CFC prüfen, ob er den Profifußball aus dem Verein ausgliedern kann. Außerdem wird eine unabhängige Fehleranalyse gefordert, die alle Gründe für die Finanzkrise aufklären soll. Denn die bisherigen Eingeständnisse der Vereinsführung reichten vielen Stadträten nicht aus. Die Bedingungen im Einzelnen: • Vorliegen eines von einem Wirtschaftsprüfer bestätigten Konsolidierungs- und Sanierungskonzepts für den CFC mit positiver Fortführungsprognose. • Abschluss eines durch die eins energie erstellten Betriebsführungsvertrags mit Leistungsscheinen, der ab 16.12.2016 gültig ist. Ab 16.12.2016 beginnt die organisatorische Phase/Übergabe mit der Zielstellung, die operative Betriebsführung durch die eins energie ab 01.02.2017 zu starten. • Erklärung des CFC zum Recht der jederzeitigen Einsichtnahme der Stadt Chemnitz bzw. der beauftragten städtischen Unternehmen in die Bücher und Schriften des CFC und der mit ihm verbundenen Unternehmen. • Schriftliche Erklärung des CFC gegenüber der Stadt, folgende strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung und Professionalisierung einzuleiten: o Vorlegen eines aktuellen Organigramms und einer schriftlich fixierten Zuständigkeitsordnung/eines Geschäftsverteilungsplans der Organe und Gremien des CFC (CFC, CFC Marketing und Stadionbetrieb GmbH, Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Ehrenrat, Wirtschaftsbeirat); o Anpassung dieser Dokumente, soweit das Konsolidierungskonzept bzw. das Erreichen der positiven Fortführungsprognose das erfordern; o Die Stadt und die eins energie beauftragen einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der die Gründe für das entstandene Defizit einschließlich umfassender Fehleranalyse aufarbeitet und bis zum 30.04.2017 einen Bericht vorlegt; o Der CFC prüft gemeinsam mit der eins energie die qualitativen und quantitativen Personalanforderungen und die Personalausstattung. Das Ergebnis ist dem Aufsichtsrat des CFC vorzulegen; o Konzeption und Aufbau eines Finanzcontrollings beim CFC; o Regelmäßige Vorlage eines Quartalsreports des CFC und seiner verbundenen Unternehmen und Erörterung im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des VFA für die Dauer der Konsolidierungsphase, beginnend ab dem I. Quartal 2017 o Ergebnisorientierte Prüfung, ob und ab wann die Lizenzspielerabteilung des CFC (Profibereich) aus dem e. V. ausgegliedert und in eine andere Gesellschaftsform (z. B. GmbH) überführt werden kann; o Keine mit der eins bzw. GGG unabgestimmten Vertragsabschlüsse außerhalb des unabweisbaren Geschäftsbetriebs durch den CFC bzw. die CFC-Marketing und Stadionbetrieb GmbH bis zur Übernahme der Betriebsführung durch die eins energie bzw. die Geschäftsbesorgung durch die GGG. o Die GGG übernimmt nach Prüfung zunächst für die Dauer der Konsolidierung die Geschäftsbesorgung mit Zustimmungsvorbehalt für den Stadionbetrieb und die Stadionvermarktung im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten mit dem Ziel, klare Finanzströme zwischen der CFC-Marketing und Stadionbetrieb GmbH und dem CFC darzustellen o Vermietung und damit auch Öffnung des Stadions an bzw. für andere vereinssportliche und außersportliche Aktivitäten