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Stadtrat beschließt Finanzspritze für angeschlagenen CFC

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Der CFC ist gerettet! Der Chemnitzer Stadtrat hat am Freitag­abend in einer Sonder­sit­zung die Auszah­lung von 1,26 Millionen Euro an den finan­ziell angeschla­genen Verein beschlossen. Das Geld stammt aus der vorzei­tigen Auflö­sung des Erbbau­pacht­ver­trages für das alte Stadion. Die Summe sollte eigent­lich mit der Nutzung der neuen Arena verrechnet werden, wird jetzt aber auf einmal ausge­zahlt. Um die drohende Insol­venz abzuwenden, hatte der CFC die Stadt darum gebeten, die Summe auf einmal auszu­zahlen.Im Gegenzug haben die Stadt­räte eine ganze Liste von Forde­rungen aufge­stellt. So soll der CFC prüfen, ob er den Profi­fuß­ball aus dem Verein ausglie­dern kann. Außerdem wird eine unabhän­gige Fehler­ana­lyse gefor­dert, die alle Gründe für die Finanz­krise aufklären soll. Denn die bishe­rigen Einge­ständ­nisse der Vereins­füh­rung reichten vielen Stadt­räten nicht aus. Die Bedin­gungen im Einzelnen: • Vorliegen eines von einem Wirtschafts­prüfer bestä­tigten Konso­li­die­rungs- und Sanie­rungs­kon­zepts für den CFC mit positiver Fortfüh­rungs­pro­gnose. • Abschluss eines durch die eins energie erstellten Betriebs­füh­rungs­ver­trags mit Leistungs­scheinen, der ab 16.12.2016 gültig ist. Ab 16.12.2016 beginnt die organi­sa­to­ri­sche Phase/Übergabe mit der Zielstel­lung, die opera­tive Betriebs­füh­rung durch die eins energie ab 01.02.2017 zu starten. • Erklä­rung des CFC zum Recht der jeder­zei­tigen Einsicht­nahme der Stadt Chemnitz bzw. der beauf­tragten städti­schen Unter­nehmen in die Bücher und Schriften des CFC und der mit ihm verbun­denen Unter­nehmen. • Schrift­liche Erklä­rung des CFC gegen­über der Stadt, folgende struk­tu­relle Maßnahmen zur Konso­li­die­rung und Profes­sio­na­li­sie­rung einzu­leiten: o Vorlegen eines aktuellen Organi­gramms und einer schrift­lich fixierten Zustän­dig­keits­ord­nung/eines Geschäfts­ver­tei­lungs­plans der Organe und Gremien des CFC (CFC, CFC Marke­ting und Stadi­on­be­trieb GmbH, Vorstand, Geschäfts­füh­rung, Aufsichtsrat, Ehrenrat, Wirtschafts­beirat); o Anpas­sung dieser Dokumente, soweit das Konso­li­die­rungs­kon­zept bzw. das Errei­chen der positiven Fortfüh­rungs­pro­gnose das erfor­dern; o Die Stadt und die eins energie beauf­tragen einen unabhän­gigen Wirtschafts­prüfer, der die Gründe für das entstan­dene Defizit einschlie­ß­lich umfas­sender Fehler­ana­lyse aufar­beitet und bis zum 30.04.2017 einen Bericht vorlegt; o Der CFC prüft gemeinsam mit der eins energie die quali­ta­tiven und quanti­ta­tiven Perso­nal­an­for­de­rungen und die Perso­nal­aus­stat­tung. Das Ergebnis ist dem Aufsichtsrat des CFC vorzu­legen; o Konzep­tion und Aufbau eines Finanz­con­trol­lings beim CFC; o Regel­mä­ßige Vorlage eines Quartals­re­ports des CFC und seiner verbun­denen Unter­nehmen und Erörte­rung im Rahmen der nicht­öf­fent­li­chen Sitzung des VFA für die Dauer der Konso­li­die­rungs­phase, begin­nend ab dem I. Quartal 2017 o Ergeb­nis­ori­en­tierte Prüfung, ob und ab wann die Lizenz­spie­ler­ab­tei­lung des CFC (Profi­be­reich) aus dem e. V. ausge­glie­dert und in eine andere Gesell­schafts­form (z. B. GmbH) überführt werden kann; o Keine mit der eins bzw. GGG unabge­stimmten Vertrags­ab­schlüsse außer­halb des unabweis­baren Geschäfts­be­triebs durch den CFC bzw. die CFC-Marke­ting und Stadi­on­be­trieb GmbH bis zur Übernahme der Betriebs­füh­rung durch die eins energie bzw. die Geschäfts­be­sor­gung durch die GGG. o Die GGG übernimmt nach Prüfung zunächst für die Dauer der Konso­li­die­rung die Geschäfts­be­sor­gung mit Zustim­mungs­vor­be­halt für den Stadi­on­be­trieb und die Stadi­on­ver­mark­tung im Rahmen der vertrag­li­chen Möglich­keiten mit dem Ziel, klare Finanz­ströme zwischen der CFC-Marke­ting und Stadi­on­be­trieb GmbH und dem CFC darzu­stellen o Vermie­tung und damit auch Öffnung des Stadions an bzw. für andere vereins­sport­liche und außer­sport­liche Aktivi­täten