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Stadt verhängt Weihnachtsfrieden

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Säumige Steuer­zahler bekommen zum Jahres­ende Schon­frist. Von Montag, den 22. Dezember an bis zum 2. Januar gilt auch in Chemnitz der sogenannte Weihnachts­frieden. In dieser Zeit verzichtet die Stadt darauf, Mahnungen und Zwangs­voll­stre­ckungen zu verschi­cken. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Verjäh­rung der noch offenen Zahlungen droht. An den Weihnachts­frieden halten sich auch die Finanz­ämter - sie sind angewiesen, von Außen­prü­fungen und Vollstre­ckungs­maß­nahmen abzusehen.