Stadt verhängt Weihnachtsfrieden
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Säumige Steuerzahler bekommen zum Jahresende Schonfrist. Von Montag, den 22. Dezember an bis zum 2. Januar gilt auch in Chemnitz der sogenannte Weihnachtsfrieden. In dieser Zeit verzichtet die Stadt darauf, Mahnungen und Zwangsvollstreckungen zu verschicken. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Verjährung der noch offenen Zahlungen droht. An den Weihnachtsfrieden halten sich auch die Finanzämter - sie sind angewiesen, von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.