Stadt und Finanzämter verhängen Weihnachtsfrieden
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Unsere Stadt verzichtet in diesen Tagen wieder darauf, Mahnungen und Zwangsvollstreckungen zu verschicken. Bis 2. Januar gilt der sogenannte Weihnachtsfrieden. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Verjährung und somit der entgültige Ausfall der noch offenen Zahlungen droht, so Stadtkämmerer Berthold Brehm. An den Weihnachtsfrieden halten sich auch die Finanzämter im Freistaat. Sie sind angewiesen, von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.