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Stadt und Finanzämter verhängen Weihnachtsfrieden

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Unsere Stadt verzichtet in diesen Tagen wieder darauf, Mahnungen und Zwangs­voll­stre­ckungen zu verschi­cken. Bis 2. Januar gilt der sogenannte Weihnachts­frieden. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Verjäh­rung und somit der entgül­tige Ausfall der noch offenen Zahlungen droht, so Stadt­käm­merer Berthold Brehm. An den Weihnachts­frieden halten sich auch die Finanz­ämter im Freistaat. Sie sind angewiesen, von Außen­prü­fungen und Vollstre­ckungs­maß­nahmen abzusehen.