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Stadt muss Tierarzt Schadenersatz zahlen

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Für die Panik­at­tacke einer Strau­ßen­henne im Tierpark muss die Stadt nun doch gerade­stehen - und zwar mit eakt 3.537,50 Euro plus Zinsen. Die Stadt habe ihre Berufung gegen ein Urteil des Landge­richts Chemnitz zurück­ge­zogen, teilte das Oberlan­des­ge­richt in Dresden mit. Dabei ging es um Schaden­er­satz für ein Röntgen­gerät, das das Tier beschä­digt hatte. Die Strau­ßen­henne sollte wegen einer mögli­chen Becken­fraktur beim Tierarzt durch­leuchtet werden. Als sie mittels Seilwinde in die Höhe gehoben wurde, schlug sie mit den Flügeln und beschä­digte dabei das Gerät. Die Kosten für die Reparatur von 8.419,25 Euro wollte der Tierarzt der Stadt in Rechnung stellen. Diese weigerte sich zunächst zu zahlen, wurde aber vom Landge­richt verur­teilt, zumin­dest einen Teil zu übernehmen. Das Urteil ist nunmehr rechts­kräftig. Der Termin zur Urteils­ver­kün­dung vor dem OLG am Donnerstag wurde aufge­hoben. In dem Rechts­streit war es unter anderem darum gegangen, ob die Strau­ßen­henne im recht­li­chen Sinne als Haustier anzusehen ist und ob die Tierpark­mit­ar­beiter hätten helfen müssen, das Tier ruhig zu stellen. Nach Auffas­sung des Gerichts hätten sie das tun sollen.