Stadt muss Tierarzt Schadenersatz zahlen
Für die Panikattacke einer Straußenhenne im Tierpark muss die Stadt nun doch geradestehen - und zwar mit eakt 3.537,50 Euro plus Zinsen. Die Stadt habe ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz zurückgezogen, teilte das Oberlandesgericht in Dresden mit. Dabei ging es um Schadenersatz für ein Röntgengerät, das das Tier beschädigt hatte. Die Straußenhenne sollte wegen einer möglichen Beckenfraktur beim Tierarzt durchleuchtet werden. Als sie mittels Seilwinde in die Höhe gehoben wurde, schlug sie mit den Flügeln und beschädigte dabei das Gerät. Die Kosten für die Reparatur von 8.419,25 Euro wollte der Tierarzt der Stadt in Rechnung stellen. Diese weigerte sich zunächst zu zahlen, wurde aber vom Landgericht verurteilt, zumindest einen Teil zu übernehmen. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig. Der Termin zur Urteilsverkündung vor dem OLG am Donnerstag wurde aufgehoben. In dem Rechtsstreit war es unter anderem darum gegangen, ob die Straußenhenne im rechtlichen Sinne als Haustier anzusehen ist und ob die Tierparkmitarbeiter hätten helfen müssen, das Tier ruhig zu stellen. Nach Auffassung des Gerichts hätten sie das tun sollen.