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Stadt muss gefeuerte Amtsleiterin weiterbe­schäftigen

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Die wegen massiver Mobbing­vor­würfe gekün­digte Chefin des Grünflä­chen­amtes, Herma Heinze, hat vor dem Arbeits­ge­richt ihre Weiter­be­schäf­ti­gung erzwungen. So bleibt sie bis Ende 2015 im Rathaus angestellt, wird aber bei vollem Lohn vom Dienst befreit. Vor dem Amtsge­richt einigen sich Stadt und Amtslei­terin auf einen Vergleich. Dieser beinhaltet außerdem eine Abfin­dung in Höhe von 50.000 Euro. Aller­dings ist der Vergleich noch nicht rechts­kräftig. Die Stadt kann bis Monats­ende Wider­spruch einlegen.