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Stadt Leipzig muss Vergabeverfahren zum Freiheits- und Einheitsdenkmal wiederholen

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Erfolg für die Archi­tekten des Entwurfs „70.000“ vom Freiheits- und Einheits­denkmal: das Oberlan­des­ge­richt Dresden hat ihrer Beschwerde statt­ge­geben. Das Weiter­ent­wick­lungs­ver­fahren der Stadt muss noch einmal wieder­holt werden. Das haben am Dienstag-Vormittag die Richter entschieden. Dabei muss die Jury die Gleiche wie im ersten Durch­gang sein. Zudem wurde die Offen­le­gung der Krite­rien festge­legt. Die Archi­tekten des Entwurfs „70.000“ hatten Beschwerde gegen das Verfahren einge­legt.Hinter­grund des StreitsIm Leipziger Gestal­tungs­wett­be­werb kam ursprüng­lich der Entwurf "70.000" von M+M München und Annabau Berlin auf Platz eins. Auf Platz zwei folgte die "Demokra­tie­werk­statt" des studios „reali­ties: united“. Platz drei belegte der "Herbst­garten" von Tina Bara, Anna Delen­gite und Alba d'Urbano. Als die Entwürfe öffent­lich vorge­stellt wurden, hagelte es Kritik. Nachdem die Macher ihre Entwürfe überar­beitet hatten, rutschten in einem nachge­scho­benen Bewer­tungs­ver­fahren die Erstplat­zierten auf Rang drei. Sieger war nun der "Herbst­garten". Ursprung des Freiheits- und Einheits­denk­malsDer Bundestag hat im Jahr 2007 beschlossen, dass Berlin ein Freiheits- und Einheits­denkmal bekommt. Damit soll an die fried­liche Revolu­tion in der DDR und an die Wieder­ver­ei­ni­gung erinnert werden. Für ein Denkmal in Leipzig stellt der Bund zudem fünf Millionen Euro zur Verfü­gung. 1,5 Millionen Euro gibt der Freistaat Sachsen hinzu.

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Gerichts­spre­cherin Gesine Tews zur Begrün­dung des Urteils: