Stadt Chemnitz ändert Mahnverfahren
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Die Stadt Chemnitz hat ihr Mahnverfahren geändert. Ab Mittwoch tritt eine neue Regelung des Kassen- und Steueramts in Kraft. Bisher folgte auf eine nicht beachtete Zahlungserinnerung eine zweite Mahnung, bevor eine Zwangsvollstreckung angekündigt wurde. Dieser Zwischenschritt entfällt jetzt. Stattdessen wird nach einer vergeblichen Mahnung schon die Vollstreckungsankündigung verschickt. Je nach Höhe der ausstehenden Zahlung können für die Bescheide Gebühren zwischen 8 und 40 Euro anfallen.