Stadionverbot und Bahnfahrverbot nach Bowling-Spiel im Zug?
Fünf Männer haben nach dem Dynamo-Spiel in Bielefeld bei der Heimreise mit der Bahn nach Polizeiangaben einen anderen Fahrgast erniedrigt. Die angetrunkenen Männer aus Südbrandenburg haben nach Angaben eines Polizeisprechers eine Bowlingkugel durchs Abteil gerollt, ein anderer Fahrgast beschwerte sich bei der Zugbegleiterin.
Fahrgast musste Bowlingkugel küssen
Die Männer stoppten dann zwar ihre Bowlingpartie im Zug, kurz vor Berlin umringten sie dann aber den Fahrgast und zwangen ihn, die Bowlingkugel zu küssen. Sie übergossen ihn und seine Sachen mit Wasser und überzogen ihn mit Beleidigungen und Schmähungen, hieß es. Wegen der besonders heftigen Erniedrigung werde ein bundesweites Beförderungsverbot bei der Bahn geprüft, auch Stadionverbote sind im Gespräch.
Vollständige Meldung der Bundespolizei
Fünf "Fans" der SG Dynamo Dresden nutzten für ihre Heimreise den ICE von Wolfsburg nach Berlin. Während der Zugfahrt rollten die angetrunkenen Personen eine Bowlingkugel durch den Waggongang. Ein Mitreisender fühlte sich belästigt und informierte die Zugbegleiterin, woraufhin die verhinderten Bowlingspieler ihre Aktivitäten zunächst einstellten.
Kurz vor Ankunft des Zuges in Berlin Hauptbahnhof umringten die fünf Südbrandenburger den 40-jährigen Beschwerdeführer plötzlich, zwangen ihn die Bowlingkugel zu küssen und übergossen ihn und seine Sachen mit Wasser. Dabei wurde er mit verbalen Beleidigungen und Schmähungen überzogen.
Nach dem Eintreffen des Zuges im Hauptbahnhof Berlin konnten zunächst vier Täter im Alter von 18, 20, 23 und 24 Jahren durch die Bundespolizei festgestellt werden. Ein Tatbeteiligter konnte sich der Kontrolle vor Ort zunächst entziehen. Mittlerweile konnte die Identität ermittelt werden. Der Geschädigte stand auch Stunden später noch sichtlich unter dem Eindruck der Geschehnisse.
Durch die Bundespolizei in Berlin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Beleidigung eingeleitet. Aufgrund der besonderen Erniedrigung werden seitens der Bundespolizei weitere gefahrenabwehrende Maßnahmen, wie zum Beispiel ein bundesweites Beförderungsverbot der DB AG bis hin zum Stadionverbot, geprüft.
