Neun Jahre für Kirchenbrandstifter von Großröhrsdorf
Das Urteil im Kirchenbrandprozess von Großröhrsdorf ist gefallen. Der Angeklagte muss wegen schwerer Brandstiftung für neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht in Bautzen folgte damit dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte ein Fenster der evangelischen Kirche von Großröhrsdorf eingeschlagen, Benzin in das Gebäude gegossen und von außen mit einem brennenden Stoff- oder Papierfetzen am Fensterbrett den Kraftstoff angezündet. Dabei verletzte er sich im Gesicht. Danach sei er wieder mit dem Fahrrad zurück nach Hause, in einen kleinen Ort bei Pulsnitz, gefahren. Der 41-jährige Heizungsinstallateur war nach Ansicht des Gerichts in einer „sehr ausweglosen Situation“. Er hatte Kontaktverbot zu seinen Kindern und finanzielle Sorgen.
In ihrer Argumentation stützte sich die Kammer auf die Vernehmung bei der Polizei. Sein dort abgelegtes Geständnis sei verwertbar. Es sei nicht unrechtmäßig unter Druck gesetzt und getäuscht worden. Die Kammer sah auch das Fehlen eines Pflichtverteidigers im Kripo-Verhör nicht als Grund an, die Aussagen zu verwerfen. Seine Verletzungen im Gesicht, ein Flambierer und Glassplitter in seinem Rucksack, Blutspuren am Fahrrad - das alles wertete das Gericht als wichtige Indizien. „Das ergibt ein rundes Bild“, so der Vorsitzende der Kammer, Ringo Hensel. Den Aussagen des Angeklagten im Prozess glaubte das Gericht nicht. „Die neue Geschichte“ offenbare viele Widersprüche.
Die Tat habe sich im wesentlichen so zugetragen, wie in der Anklage geschildert, so Staatsanwalt Peter Terres in seinem Plädoyer. Er umriss als Motiv für die Tat familiäre Probleme. Seine Frau hatte sich von ihm getrennt, weil er kaum noch Zeit für sie und die drei Kinder fand, seine Arbeitsstelle aufgeben und sich selbstständig machen wollte. „Es folgte eine Vielzahl familiengerichtlicher Auseinandersetzungen. Ihm wurde das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder weitgehend entzogen.“ Als er seinen Sohn nicht mehr sehen sollte, habe er den Tatentschluss gefasst. Er habe sich auf das Fahrrad gesetzt „mit einer Flasche oder einem Kanister Benzin“ und sei nach Großröhrsdorf gefahren und habe die Kirche angezündet. Dort wurde eines seiner Kinder getauft und dort hatte er seiner Frau das Ja-Wort gegeben.
„Der Gemeinde wurde mit dem Brand der religiöse Mittelpunkt genommen. Für die Region bedeutendes Kulturdenkmal ist verloren“, so der Staatsanwalt. Er forderte deshalb neun Jahre Gefängnis für den Angeklagten.
Dagegen forderte Verteidiger Florian Berthold Freispruch für den Angeklagten. Bis auf wenige unbrauchbare Indizien sei in diesem Verfahren nichts auf legale Weise zusammengetragen worden. Er kritisierte die Vernehmung seines Mandanten bei der Polizei. Ihm sei kein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt worden. Berthold sprach von einer unfairen, nicht nach den Normen der Strafprozessordnung geführten Vernehmung, die durch die Fragen der Polizisten in einer „fast hypnotischen Form“ gegipfelt seien. Die Aussagen seien deshalb nicht verwertbar.
Der Angeklagte hatte das letzte Wort. Er beteuerte seine Unschuld. „Ich gebe zu, dass ich dort war. Mir würde es aber im Traum nicht einfallen, ein Gotteshaus anzuzünden.“ Mit Blick auf seine familiären Verhältnisse sagte er, dass er in keinem Moment Hass, Wut oder Zorn verspürt habe. Er sei Christ und bete, wenn er unzufrieden sei. „Gott hat einen Plan für mich und dem folge ich. Vielleicht halte ich noch einmal eine Predigt.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir werden in Revision gehen“, sagte uns Verteidiger Florian Berthold.
„Dieser Tag ist ein guter Tag für die Stadt und die Kirchgemeinde“, sagte uns Pfarrer Stefan Schwarzenberg. Er zeigte sich erleichtert nach der Urteilsverkündung. Die Trauerarbeit sei natürlich nicht zu Ende, die fast 300 Jahre alte Kirche für immer verloren, der Schmerz bleibe. „Aber wir können jetzt zur Ruhe kommen, den Blick in die Zukunft richten und eine neue Kirche bauen.“