Sonntagsarbeit bei Amazon im Advent untersagt
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Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat Sonntagsarbeit bei Amazon in Leipzig am dritten und vierten Advent untersagt. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Sonntagsarbeit am 13. und 20. Dezember lägen nicht vor, teilte das OVG am Freitag mit. Damit setzte sich die Gewerkschaft Verdi mit ihrem Widerspruch durch. Vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz war die Gewerkschaft noch gescheitert. Das OVG beschloss nun aber, dass die Beschäftigung von bis 3000 Arbeitnehmern an den Adventssonntagen unrechtmäßig wäre. (Az.: 3 B 369/15) Die Landesdirektion Sachsen hatte die Sonntagsarbeit zuvor bewilligt.