++ EIL ++

Soforthilfen für Flutopfer werden ausgezahlt

Zuletzt aktualisiert:

Ab sofort zahlt die Stadt Chemnitz die Sofort­hilfe für Hochwas­ser­ge­schä­digte aus. Ziel der Sofort­hilfe ist eine schnelle und angemes­sene finan­zi­elle Hilfe­stel­lung für betrof­fene Bürger. Einmalig werden je betrof­fenem Erwach­senen 400 Euro und je betrof­fenem minder­jäh­rigem Kind 250 Euro gezahlt. Die Zahlung wird pro Haushalt auf 2000 Euro begrenzt. Die Sofort­hilfe kann ab sofort bei der Stadt Chemnitz beantragt werden. Da es sich um eine „Sofor­t“hilfe handelt, muss der Antrag bis zum 25.06.2013 gestellt werden. Später einge­hende Anträge können nach den Bedin­gungen des Freistaates nicht berück­sich­tigt werden. Die Sofort­hilfe des Landes wird für Personen gezahlt, deren Erstwohn­sitz in von Hochwasser betrof­fener Gemeinde liegt und deren selbst­ge­nutzer Wohnraum geschä­digt ist. Eine Schädi­gung liegt vor, wen mindes­tens teilweise das Erdge­schoss oder höher liegende Etagen in Wohnge­bäuden überflutet wurden und hierdurch Sachschäden entstanden sind. Antrags­for­mu­lare finden Betrof­fene im Internet unter www.chemnitz.de, in den Bürger­ser­vice­stellen und im Kunden­portal der Abtei­lung Soziale Leistungen im Moritzhof. Das Kunden­portal befindet sich im Erdge­schoß des Bürger- und Verwal­tungs­zen­trums Moritzhof, Bahnhof­straße 53, 09111 Chemnitz. Für die Beantra­gung und Auszah­lung der Sofort­hilfe gelten bis zum 25.06.2013 erwei­terte Öffnungs­zeiten: Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Anträge können gleich­falls per Post oder Fax einge­reicht werden. Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Perso­nal­aus­weis bei und senden diesen an: Stadt Chemnitz Sozialamt Abtei­lung Soziale Leistungen Bahnhof­straße 53 09111 Chemnitz oder per Fax an: 0371/488 5191. Infor­ma­tionen erhalten Bürge­rinnen und Bürger weiterhin an der Service­hot­line 115.