Soforthilfen für Flutopfer werden ausgezahlt
Ab sofort zahlt die Stadt Chemnitz die Soforthilfe für Hochwassergeschädigte aus. Ziel der Soforthilfe ist eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung für betroffene Bürger. Einmalig werden je betroffenem Erwachsenen 400 Euro und je betroffenem minderjährigem Kind 250 Euro gezahlt. Die Zahlung wird pro Haushalt auf 2000 Euro begrenzt. Die Soforthilfe kann ab sofort bei der Stadt Chemnitz beantragt werden. Da es sich um eine „Sofort“hilfe handelt, muss der Antrag bis zum 25.06.2013 gestellt werden. Später eingehende Anträge können nach den Bedingungen des Freistaates nicht berücksichtigt werden. Die Soforthilfe des Landes wird für Personen gezahlt, deren Erstwohnsitz in von Hochwasser betroffener Gemeinde liegt und deren selbstgenutzer Wohnraum geschädigt ist. Eine Schädigung liegt vor, wen mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohngebäuden überflutet wurden und hierdurch Sachschäden entstanden sind. Antragsformulare finden Betroffene im Internet unter www.chemnitz.de, in den Bürgerservicestellen und im Kundenportal der Abteilung Soziale Leistungen im Moritzhof. Das Kundenportal befindet sich im Erdgeschoß des Bürger- und Verwaltungszentrums Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz. Für die Beantragung und Auszahlung der Soforthilfe gelten bis zum 25.06.2013 erweiterte Öffnungszeiten: Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Anträge können gleichfalls per Post oder Fax eingereicht werden. Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweis bei und senden diesen an: Stadt Chemnitz Sozialamt Abteilung Soziale Leistungen Bahnhofstraße 53 09111 Chemnitz oder per Fax an: 0371/488 5191. Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger weiterhin an der Servicehotline 115.