Serienbrandstifterin muss nicht in Entzugsklinik
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Die Serienbrandstifterin, die in Chemnitz immer wieder Müllcontainer angezündet und Blitzer besprüht hat, muss trotz ihrer Alkoholsucht nicht in eine Entzugsklinik. Zu diesem Urteil ist das Amtsgericht gekommen. Weil sie eine schwere Persönlichkeitsstörung habe und außerdem einen Entzug in der Klinik ablehne, seien die Erfolgsaussichten gering, so ein Gutachter. Die 22-Jährige bleibt deshalb weiter in Haft. Sie war wegen zahlreicher Brandstiftungen zunächst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, kurz nach dem Prozess aber bereits wieder straffällig geworden. Daraufhin musste sie ins Gefängnis.