Schuldig: Sieben Jahre und zehn Monate nach tödlichen Messerstichen
Das Urteil vor dem Chemnitzer Landgericht lautet: Schuldig!
Auch § 21 des Strafgesetzbuches konnte Ivonne M. nicht mehr helfen. Auf diesen hatte Verteidigerin Kerstin Börner in ihrem Plädoyer gepocht: verminderte Schuldfähigkeit. Ihre Mandantin, sei für die Tat nicht verantwortlich. Zum einen habe sie fast drei Promille Alkohol im Blut gehabt, zum anderen sei sie psychisch krank. Ihr Antrag: Freispruch.
Staatsanwalt sieht klaren Totschlag
Nein, sagte Staatsanwalt Carsten Schönfeld: „Wir werfen der Angeklagten vor, ihren damaligen Verlobten mit fünf Messerstichen getötet zu haben.“ Die Tatwaffen: zwei Küchenmesser (Klingenlängen: elf und 20 Zentimeter). Er plädierte auf schuldig und forderte sieben Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe.
Hier lesen Sie, wie sich die Tat zugetragen hat.
Urteil: Sieben Jahre und zehn Monate Haft
Diesem Antrag folgte die Kammer am Landgericht Chemnitz. Das noch nicht rechtskräftige Urteil:
- Die Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
- Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt.
- Die beiden Küchenmesser werden als Tatwerkzeuge eingezogen.
- Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen zu tragen.