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Schuldig: Sieben Jahre und zehn Monate nach tödlichen Messerstichen

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Das Urteil vor dem Chemnitzer Landgericht lautet: Schuldig!
Auch § 21 des Strafgesetzbuches konnte Ivonne M. nicht mehr helfen. Auf diesen hatte Verteidigerin Kerstin Börner in ihrem Plädoyer gepocht: verminderte Schuldfähigkeit. Ihre Mandantin, sei für die Tat nicht verantwortlich. Zum einen habe sie fast drei Promille Alkohol im Blut gehabt, zum anderen sei sie psychisch krank. Ihr Antrag: Freispruch.

Staatsanwalt sieht klaren Totschlag

Nein, sagte Staatsanwalt Carsten Schönfeld: „Wir werfen der Angeklagten vor, ihren damaligen Verlobten mit fünf Messerstichen getötet zu haben.“ Die Tatwaffen: zwei Küchenmesser (Klingenlängen: elf und 20 Zentimeter). Er plädierte auf schuldig und forderte sieben Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe.

Hier lesen Sie, wie sich die Tat zugetragen hat.

Urteil: Sieben Jahre und zehn Monate Haft

Diesem Antrag folgte die Kammer am Landgericht Chemnitz. Das noch nicht rechtskräftige Urteil:

  1. Die Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
  2. Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt.
  3. Die beiden Küchenmesser werden als Tatwerkzeuge eingezogen.
  4. Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen zu tragen.