++ EIL ++
  • Der Schleuser-Prozess am Landgericht wurde von vielen Besuchern beobachtet.

Schleuser-Prozess: Gemeinsam verurteilt – aber keine Bande

Zuletzt aktualisiert:

Am Landgericht Chemnitz ist am Donnerstagvormittag das Urteil in einem Schleuser-Verfahren gegen fünf Angeklagte gefallen. Um 9 Uhr sprach die Kammer im Verfahren 1 KLs 800 Js 27913/23 die Entscheidung. Es ging um Frauen aus Vietnam, die ohne die nötige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in mehreren Städten in Wohnbordellen tätig waren, auch in Chemnitz.

Das Gericht sah es im Wesentlichen als erwiesen an, dass die Angeklagten Frauen aus Vietnam nach Deutschland gelockt hatten. Der Köder war alt, aber wirksam: ein versprochener regulärer Job. Dafür wurden den Frauen 10.000 Dollar Reisekosten abverlangt. Diese Summe mussten sie später als Wohnungsprostituierte abarbeiten, unter anderem in Chemnitz, Dresden, Plauen, Gera und Hainichen.

Gemeinsam angeklagt, getrennte Ziele

Der interessante Punkt des Urteils liegt an anderer Stelle. Das Gericht folgte der Anklage nicht in allem. Eine Bande sah die Kammer am Ende nicht. Eine Bandenabrede habe sich nicht feststellen lassen. Nach Überzeugung des Gerichts verfolgten die Angeklagten vielmehr unterschiedliche Ziele. Gemeinsam vor Gericht also, gemeinsam verurteilt auch – aber eben nicht als Bande. Das ist der juristische Unterschied, und der ist in diesem Fall mehr als eine Randnotiz.

Haft, Bewährung und Einziehung

V. und K. wurden wegen versuchten gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in zwei Fällen sowie gewerbsmäßigen Einschleusens in 15 Fällen zu jeweils fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
A. S. erhielt wegen gewerbsmäßigen Einschleusens in neun Fällen vier Jahre und vier Monate. In einem weiteren Fall wurde er freigesprochen.
H. bekam wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern in zwei Fällen ein Jahr und vier Monate. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 
Auch M. S. kam mit Bewährung davon. Er wurde wegen Einschleusens von Ausländern in zwei Fällen zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 110.600 Euro an.