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Sachsens Immobilien-Eigentümer haben wenig Zeit
Auch die sächsischen Eigentümer von Häusern und Grundstücken müssen ihre Erklärungen für die neue Grundsteuer einreichen. Dafür haben sie nur noch bis zum 31. Januar Zeit. Daran hat das Finanzministerium in Dresden erinnert.
Immerhin sind gut die Hälfte der erwarteten Erklärungen im Freistaat bisher eingegangen. Alle anderen Eigentümer müssen sich sputen. Finanzminister Hartmut Vorjohann warnt eindringlich, dass es keine weitere Fristverlängerung geben wird. Die Abgabe der Erklärung dürfe man nicht auf die lange Bank schieben, so der CDU-Politiker.
Die Erklärungen sollen grundsätzlich elektronisch abgegeben werden – über die Internetplattform „ELSTER“. Wer keinen PC oder kein Tablet hat, kann auch Papiervordrucke nutzen. Die gibt es bei den Finanzämtern im Freistaat. Ausfüllanleitungen bekommt man im Netz unter grundsteuer.sachsen.de. Und auch bei den Finanzämtern – telefonisch oder persönlich.
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