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Sachsen müssen für Buß- und Bettag zahlen

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Am Mittwoch ist in Sachsen Buß- und Bettag. Für Protestanten ist dies ein Tag der Stille und Besinnung. Aber Sachsen ist das einzige Bundesland in dem heute auch ein gesetzlicher Feiertag ist.

In den anderen Bundesländern müssen die Menschen arbeiten und größtenteils auch zur Schule gehen – nur eben in Sachsen nicht. 1995 hatte die damalige Bundesregierung die Pflegeversicherung eingeführt und zur Finanzierung den Buß- und Bettag gestrichen.

Nur Sachsen hat an dem gesetzlichen Feiertag festgehalten. Als Ausgleich zahlen Arbeitnehmer im Freistaat 0,5 Prozent des Bruttogehalts mehr in die Pflegeversicherung ein als Arbeitnehmer in den anderen Ländern.

An diesem stillen Feiertag gilt übrigens ein Tanzverbot – nicht nur in Sachsen, sondern auch in Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg.