Testpflicht für Schüler und Lehrer wird gelockert
Mit der neuen Corona-Verordnung will Sachsen ab 1. Juli die Testpflicht in vielen Bereichen lockern. So müssen sich Schulkinder künftig bei einer stabilen Inzidenz unter 10 nur noch einmal in der Woche testen lassen. Diese Regelung gilt auch für den Zutritt zu Kindergärten. Das sieht die neue Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung vor, die am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde. Oberhalb der 10er Inzidenz bleibt es bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche.
Regionale Schul- und Kita-Schließungen sind nicht mehr vorgesehen. Steigt die Inzidenz allerdings wieder über 100, müssen Grund- und Förderschulen sowie Kindergärten in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Für weiterführende Schulen gibt es in diesem Fall wieder Wechselunterricht. Für Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge kann auch oberhalb einer Inzidenz von 100 Regelbetrieb stattfinden. Entscheidend sind jeweils die regionalen Werte in den Landkreisen und Kreisfreien Städten.
Wie bisher sieht die Verordnung vor, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geöffnet bleiben. Es bleibt zudem dabei, dass die Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler, schulisches Personal und Hortpersonal wegfällt, wenn die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (sogenannte OP-Maske) oder einer FFP 2-Maske wird jedoch empfohlen.
Um besser auf lokale Infektionsgeschehen reagieren zu können, enthält die Verordnung eine erweiterte Hotspotregelung. So kann bei Auftreten einer Infektion mit SARS-CoV-2 bei mehr als einer Person in einer Schule das Tragen von Masken, die Zutrittsbeschränkung, das Wechselmodell oder gar die ganz oder teilweise Schließung von Schulen angeordnet werden - ungeachtet entsprechend niedriger Inzidenzwerte außerhalb der von vermehrten Infektionen betroffenen Schule.
