Sachsen kippt Corona-Regeln

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Ab Freitag fallen in Sachsen auch die letzten Corona-Schutzmaßnahmen weg. Die Isolationspflicht für positiv getestete Menschen wird aufgehoben, ebenso alle verbliebenen Masken- und Testpflichten. Das hatte am Dienstag das Kabinett beschlossen. Die bundesweit einheitlichen Regeln gelten dagegen weiterhin. So muss in Krankenhäusern, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Pflegeeinrichtungen immer noch eine FFP2-Maske getragen werden.

Köpping: "...bin sehr froh..."

"Ich bin sehr froh, dass sich das Infektionsgeschehen abgeschwächt hat", erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping. "Das Gesundheitssystem ist durch Corona nicht überlastet. Das aber ist unser Kriterium. Somit ist es geboten, die letzten verbliebenen staatlichen Corona-Maßgaben wie in anderen Bundesländern auch zu streichen. Wir haben dieses Vorgehen eng mit unseren Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab abgestimmt. Es kommt nun aber noch stärker auf die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme jedes Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wir empfehlen, dass sich Infizierte unabhängig von Symptomen freiwillig isolieren, idealerweise soweit möglich im Home-Office arbeiten und unnötige Kontakte vermeiden."

Neue Verordnung gilt bis 7. April

Die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen gilt vom 3. Februar bis 7. April 2023 und enthält eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Ausnahmen von der Testpflicht des Bundes. Dazu gehört auch weiterhin zum Beispiel die Befreiung von der Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.