Rente mit 60 im Landtag gekippt
Im Streit um die Rente mit 60 für die Abgeordneten im sächsischen Landtag haben sich CDU und SPD auf einen Kompromiss geeignet. Bis in die Nacht berieten die Mitglieder der Regierungskoalition. Nun sollen Abgeordnete nach 15 Jahren im Landtag mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Verbände, Wirtschaftsvertreter und die Opposition waren gegen die ursprünglichen Pläne Sturm gelaufen. „Wir haben die massive Kritik zum Abgeordnetengesetz der letzten Tage zur Kenntnis genommen“, so CDU-Fraktionschef Kupfer. Bei der Erhöhung der Aufwandsentschädigung um monatlich 1000 Euro soll es bleiben. Das Haushaltsbegleitgesetz soll bis Mittwochabend beschlossen werden.Landtag bringt Doppelhaushalt auf den WegNach zweitägigen Beratungen will der sächsische Landtag an diesem Mittwoch zudem über den Doppelhaushalt 2015/2016 entscheiden. Zuvor stehen die Einzeletats für das Wirtschafts-, das Innen- und das Finanzressort auf dem Programm. Am Dienstag waren mit dem Kultus- und dem Wissenschaftsressort bereits die größten Einzelpläne abschließend beraten und beschlossen worden. Allein für Bildung und Forschung sollen 10,7 Milliarden Euro ausgegeben werden. Insgesamt hat der Haushalt ein Volumen von mehr als 34 Milliarden Euro. Er sieht Investitionsausgaben in Höhe von knapp 6 Milliarden Euro vor.