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Rauchmel­d­erpflicht nur für Neubauten

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Die in Sachsen geplante Rauch­mel­d­er­pflicht für Wohnungen soll nur für Neubauten gelten. Eine Nachrüst­pflicht für beste­henden Wohnraum ist nicht geplant. Das sagte ein Sprecher des Innen­mi­nis­te­riums. Von der Regelung betroffen seien deshalb noch nicht einmal ein Prozent aller statis­tisch erfassten Wohnungen, hieß es.CDU und SPD hatten im Koali­ti­ons­ver­trag verein­bart, bis 2016 eine Rauch­mel­d­er­pflicht einzu­führen. Unter der alten schwarz-gelben Regie­rung war dies am Wider­stand der FDP geschei­tert.