Raser-Prozess: Kultusminister am 26. Mai in Weißwasser vor Gericht
Es kommt zum Prozess gegen Sachsens Kultusminister Conrad Clemens. Wegen seiner Raserfahrt durch Krauschwitz muss sich der 43-Jährige ab 26. Mai vor dem Amtsgericht Weißwasser verantworten. Ihm wird verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Der CDU-Politiker, damals noch Bevollmächtigter Sachsens beim Bund, war im September 2023 in einer Tempo-30-Zone an einer Seniorenresidenz mit 81 Kilometer pro Stunde geblitzt worden.
Der Angeklagte müsse zum Prozess erscheinen, sagte uns Amtsgerichtsdirektor und Gerichtssprecher Christoph Pietryka. Am ersten Verhandlungstag sollen mehrere Zeugen gehört werden, darunter ein Messbedienster des Landratsamtes. Außerdem wird ein Gutachter das Verfahren verfolgen. Weitere Verhandlungstage sind für den 5. und 19. Juni geplant.
Die Staatsanwaltschaft Görlitz will, dass die rechtlichen Folgen des Verkehrsverstoßes geklärt werden. Sie hatte die Durchführung einer Hauptverhandlung beantragt.
Clemens hatte sich ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt. Dagegen legte er zunächst Einspruch ein, zog ihn aber wieder zurück. Das Gericht ging überraschend in ein Strafverfahren über und erhob den Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, machte dann aber den Vorschlag, den Fall zu den Akten zu legen, also einzustellen, wenn Clemens 10.000 Euro zahlt, an einem Verkehrsaufbauseminar teilnimmt und Schülern Verkehrsunterricht gibt. Diesem Angebot folgte die Staatsanwaltschaft nicht.
Clemens hatte gegenüber Radio Lausitz den Tempoverstoß als Ordnungswidrigkeit eingeräumt und von Fehlverhalten gesprochen. Sein Anwalt wies den später erhobenen Strafvorwurf des Gerichts zurück. Clemens habe zu keinem Zeitpunkt an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen.
Für Clemens gelte – wie für andere Angeklagte – die Unschuldsvermutung, so Gerichtssprecher Pietryka.
