- Gerhard Lemm am Dienstag zur Verhandlung am Amtsgericht Kamenz.
Radeberger Ex-OB verurteilt - „Alles Unfug!“
Radebergs Ex-Oberbürgermeister Gerhard Lemm ist heute vom Amtsgericht Kamenz zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Er soll eine Verkehrskontrolle behindert haben. Nach Überzeugung des Richters hatte er im Mai vergangenen Jahres versucht, die Alkoholkontrolle seiner Frau zu verhindern und Widerstand geleistet.
Lemm war mit seiner Frau auf dem Heimweg von zwei Volksfesten in der Region, als die Polizei seinen Lada nach einem anonymen Hinweis unweit seiner Wohnanschrift stoppte. Seine Frau saß am Steuer, er auf dem Beifahrersitz. Ein Atemalkoholtest bei ihr zeigte 0,9 Promille. Eine Blutentnahme im Krankenhaus sollte folgen. Der Angeklagte habe sich allerdings vor die Tür des Streifenwagens gestellt und musste von einem Polizisten beiseite geschoben werden. Daraufhin habe er dem Beamten gedroht, seine Karriere sei vorbei - so der Vorwurf.
All das stritt Lemm heute ab. „So ein Unfug!“ Er habe sich nur am Wagen festhalten wollen – aus gesundheitlichen Gründen, verteidigte sich der 62-Jährige. Auch will er das Wort „Karriere“ nie verwendet haben. Er habe sich in einer hilflosen Lage befunden und wollte lediglich von den Beamten mitgenommen werden. Das wurde dem Ex-Oberbürgermeister aus versicherungstechnischen Gründen allerdings verwehrt. Lemm habe dann zu Fuß den Weg nach Hause antreten müssn. „Ich habe es nicht für möglich gehalten, dass man als Bürger in Anbetracht meiner gesundheitlichen Probleme einfach hilflos stehen gelassen wird.“, erklärte das ehemalige Stadtoberhaupt. Ein solches Verhalten hätte er niemals für möglich gehalten.
Auch ein Angebot der Staatsanwaltschaft schlug der Angeklagte aus. Gegen die Zahlung einer Geldauflage wäre das Verfahren gegen den ehemaligen OB eingestellt wurden.
Das Urteil will Lemm nicht auf sich sitzen lassen. Er hat Berufung angekündigt.
